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Compliance

Hinweisgeberschutz

Ein zuverlässiges Hinweisgebersystem hilft, Gesetzesverstösse und Richtlinienverletzungen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Dritte können Ihre Hinweise über mehrere Kanäle abgeben.

Telefonische oder postalische Meldung

Sie können unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten direkt kontaktieren:

Kinmatec GmbH
Robert-Bosch-Strasse 1
89359 Kötz
Telefon: +49 8221 905-0

Persönliche Meldung

Sie können Hinweise persönlich in den Büros der Kinmatec GmbH abgeben. Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr in Kötz für Sie da. Bitte kündigen Sie Ihren Besuch vorab telefonisch an, damit ein Ansprechpartner sicher vor Ort ist.

Externe Meldestellen

Neben den internen Kanälen können Hinweisgeber gemäss Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch externe Meldestellen nutzen. Die zentrale Meldestelle des Bundes befindet sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie den internen Meldeweg nicht verwenden möchten oder eine externe Meldung sinnvoll erscheint.

Bundesamt für Justiz
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
53094 Bonn
Online-Meldeportal:
https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle
Telefon: +49 228 99 410-0

Weitere externe Meldestellen, etwa bei der BaFin oder dem Bundeskartellamt, sind für spezielle Sachverhalte zuständig. Eine vollständige Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Website des Bundesamts für Justiz.